Erstberatung nach § 34 RVG
Kosten in Höhe von 20,00 bis 50,00 Euro zzgl. MwSt.
Viele Rechtssuchende haben die Befürchtung, dass sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, da diese sehr kostspielig sei oder die Kosten nicht im Verhältnis zum Streitgegenstand stehen. Aus diesem Grund wird eine anwaltliche Konsultation häufig zunächst nicht in Erwägung gezogen.
Um Kosten zu sparen, versucht man, das Problem zunächst selbst zu lösen. Häufig werden aus Unwissenheit Fehlentscheidungen getroffen, die zu einem späteren Zeitpunkt, wenn anwaltliche Hilfe unerlässlich geworden ist, nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand wieder korrigiert werden können.
Eine anwaltliche Erstberatung nach § 34 RVG ist in der Regel mit Kosten in Höhe von allenfalls 20,00 bis 50,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verbunden. Vor Beginn des Beratungsgespräches legen wir mit Ihnen gemeinsam den Gebührenrahmen fest.
Soweit Sie wirtschaftlich nicht der Lage sind, die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufzubringen, besteht zudem die Möglichkeit, dass sie sich bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe ausstellen lassen. Die Beratung ist für sie in diesem Fall kostenlos.
Sofern Sie in einer Rechts- oder Steuerrechtsangelegenheit eine erste Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat unserer jeweiligen Niederlassung einen Besprechungstermin. Eine fernmündliche Beratung ist nach unserer Erfahrung in der Regel unzureichend, da der maßgebliche Sachverhalt – wenn überhaupt – nur rudimentär geklärt werden kann.
Wir werden im Rahmen des Beratungsgespräches Ihre Informationen entgegennehmen und eine erste Beurteilung abgeben. Sie können dann entscheiden, ob und wie Ihre Angelegen-heit weiter betrieben werden soll. Unsere Erstberatung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Risiken und ggf. Erfolgsaussichten Ihres Falles besser einschätzen zu können. Unsere Erstberatung zeigt Ihnen insbesondere auf, welche Rechtsvorschriften in Ihrer Angelegenheit bestehen und welche Rechtslage bei einem bestimmten Sachverhalt gegeben ist. Bitte zögern sie nicht, sich im Bedarfsfalle vertrauensvoll an uns zu wenden.